Nebenkostenabrechnung prüfen
Zwölf Monate Frist für den Vermieter, zwölf Monate für Ihren Widerspruch — und ein Recht auf Belegeinsicht.
Rund die Hälfte aller Nebenkostenabrechnungen enthält Fehler. Nicht immer aus Absicht: Sammelpositionen, falsche Verteilerschlüssel und nicht umlagefähige Kosten rutschen leicht durch. Zwei Fristen entscheiden darüber, ob Sie überhaupt noch etwas machen können.
Die Fristen
| Zustellung durch den Vermieter | 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums — danach in der Regel keine Nachforderung mehr |
| Ihr Widerspruch | 12 Monate ab Zugang der Abrechnung |
| Belegeinsicht | jederzeit innerhalb der Widerspruchsfrist |
| Guthaben | wird auch bei verspäteter Abrechnung fällig |
Typische Fehler
- Verwaltungskosten und Reparaturen tauchen als Betriebskosten auf — beide sind nicht umlagefähig.
- Der Verteilerschlüssel weicht vom Mietvertrag ab (Fläche statt Personen oder umgekehrt).
- Leerstand wird auf die verbleibenden Mieter verteilt, statt vom Vermieter getragen zu werden.
- Der Abrechnungszeitraum stimmt nicht mit der tatsächlichen Mietzeit überein.
Was Sie tun können
- 01Abrechnung mit dem Mietvertrag vergleichen: Welche Kosten sind überhaupt vereinbart?
- 02Belegeinsicht schriftlich verlangen — die meisten Fehler sieht man erst an den Originalen.
- 03Widerspruch schriftlich und fristgerecht, mit Benennung der konkreten Position.
- 04Bei Streit: Mieterverein oder Fachanwältin. Die Prüfung kostet oft weniger als die strittige Nachzahlung.
Allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung. Fristen und Ansprüche hängen vom Einzelfall, vom Mietvertrag und vom Bundesland ab. Im Streitfall hilft ein Mieterverein oder eine Anwältin für Mietrecht.
Passt dazu
- Welche Betriebskosten umlagefähig sindNur was in der Betriebskostenverordnung steht und im Mietvertrag vereinbart ist — Verwaltung und Reparaturen gehören nie dazu.
- Kaution zurückbekommenHöchstens drei Nettokaltmieten, getrennt angelegt und verzinst — nach Auszug meist drei bis sechs Monate Prüffrist.