Mieterpuls

Für Mieterinnen und Mieter

Mietrecht ohne Kauderwelsch.

Die häufigsten Fragen rund um Nebenkosten, Mieterhöhung, Kaution und Kündigung — beantwortet in normalem Deutsch, mit den Fristen und Zahlen, auf die es ankommt. Ohne Anmeldung, ohne Formular, ohne dass Ihnen jemand etwas verkaufen will.

01

Wie lange habe ich Zeit, die Nebenkostenabrechnung zu prüfen?

Zwölf Monate ab Zugang — und der Vermieter hat selbst nur zwölf Monate zum Abrechnen.

Der Vermieter muss die Abrechnung spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zustellen. Kommt sie später, kann er in der Regel keine Nachzahlung mehr verlangen — ein Guthaben müssen Sie trotzdem bekommen.

Für Ihren Widerspruch gilt ebenfalls eine Frist von zwölf Monaten ab Zugang der Abrechnung. Wer erst nach zwei Jahren merkt, dass etwas nicht stimmt, hat es meist schwer.

Nächster Schritt: Belegeinsicht verlangen. Darauf haben Sie ein Recht, und die meisten Fehler fallen erst beim Blick auf die Originalbelege auf — insbesondere Positionen, die gar nicht umlagefähig sind.

Ausführlich: Fristen, typische Fehler und was Sie tun können →Allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung.

02

Welche Kosten dürfen überhaupt umgelegt werden?

Nur die Betriebskosten aus dem Katalog der Betriebskostenverordnung — und nur, wenn der Mietvertrag es vorsieht.

Umlagefähig sind laufende Kosten wie Heizung, Wasser, Müllabfuhr, Grundsteuer, Gebäudereinigung, Gartenpflege, Aufzug oder Hausmeister. Sie müssen im Mietvertrag vereinbart sein.

Nicht umlagefähig sind dagegen Verwaltungskosten, Instandhaltung und Reparaturen. Genau diese Positionen tauchen in Abrechnungen aber immer wieder auf — mal als „Hausverwaltung“, mal versteckt in einer Sammelposition.

Nächster Schritt: Prüfen Sie zuerst, ob eine Position überhaupt in den Katalog gehört. Erst danach lohnt es sich, über die Höhe zu streiten.

Ausführlich: Fristen, typische Fehler und was Sie tun können →Allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung.

03

Mein Vermieter erhöht die Miete. Muss ich zustimmen?

Bei einer Erhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete brauchen Sie nicht sofort zu handeln — aber es gibt Grenzen und Fristen.

Eine Erhöhung muss schriftlich begründet werden, üblicherweise mit Mietspiegel, Vergleichswohnungen oder Gutachten. Ohne Begründung ist sie unwirksam.

Die Miete darf innerhalb von drei Jahren um höchstens 20 Prozent steigen (Kappungsgrenze; in angespannten Märkten sind es vielerorts 15 Prozent). Außerdem muss die Miete seit fünfzehn Monaten unverändert sein.

Sie haben eine Überlegungsfrist bis zum Ende des übernächsten Monats nach Zugang. Stimmen Sie nicht zu, muss der Vermieter klagen — automatisch wirksam wird die Erhöhung nicht.

Nächster Schritt: Vergleichen Sie die geforderte Miete mit dem örtlichen Mietspiegel, bevor Sie unterschreiben.

Ausführlich: Fristen, typische Fehler und was Sie tun können →Allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung.

04

Wann bekomme ich meine Kaution zurück?

Meist einige Monate nach Auszug — der Vermieter darf einen Teil bis zur Nebenkostenabrechnung einbehalten.

Die Kaution beträgt höchstens drei Nettokaltmieten und darf in drei Raten gezahlt werden. Sie muss vom Vermögen des Vermieters getrennt und verzinst angelegt werden.

Nach dem Auszug hat der Vermieter eine angemessene Prüffrist — in der Praxis meist drei bis sechs Monate. Für die noch offene Nebenkostenabrechnung darf er einen angemessenen Teilbetrag zurückhalten, nicht die gesamte Kaution.

Nächster Schritt: Übergabeprotokoll mit Fotos. Ohne dokumentierten Zustand bei Einzug und Auszug wird jede Diskussion über Schäden zur Aussage gegen Aussage.

Ausführlich: Fristen, typische Fehler und was Sie tun können →Allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung.

05

Schimmel in der Wohnung — wer ist schuld?

Das entscheidet die Ursache, nicht die Schuldzuweisung. Wichtig ist, dass Sie es sofort melden.

Liegt es an der Bausubstanz (Wärmebrücken, undichte Fassade, fehlende Dämmung), ist es Sache des Vermieters. Liegt es am Nutzungsverhalten (zu wenig Lüften, Möbel dicht an kalten Außenwänden), liegt es beim Mieter. In der Realität ist es oft beides.

Entscheidend ist: Melden Sie den Schaden sofort schriftlich. Wer wochenlang wartet, riskiert die Mitverantwortung für die Ausbreitung — unabhängig von der ursprünglichen Ursache.

Nächster Schritt: Mangel schriftlich anzeigen, Frist zur Beseitigung setzen, Fotos mit Datum machen. Eine Mietminderung erst nach Beratung ansetzen — falsch berechnet wird sie schnell selbst zum Problem.

Ausführlich: Fristen, typische Fehler und was Sie tun können →Allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung.

06

Eigenbedarf angemeldet — was gilt jetzt?

Eigenbedarf muss konkret begründet sein, und die Kündigungsfrist hängt davon ab, wie lange Sie dort wohnen.

Der Vermieter muss benennen, für wen die Wohnung gebraucht wird und warum. Pauschale Angaben reichen nicht.

Die Kündigungsfrist steigt mit der Mietdauer: drei Monate bis fünf Jahre, sechs Monate bis acht Jahre, neun Monate darüber hinaus.

Es gibt Härtefälle — hohes Alter, Krankheit, Schwangerschaft, fehlender Ersatzwohnraum — die einer Kündigung entgegenstehen können. Diese müssen Sie fristgerecht geltend machen.

Nächster Schritt: Kündigung nicht ignorieren und nicht vorschnell ausziehen. Beides verschlechtert Ihre Lage.

Ausführlich: Fristen, typische Fehler und was Sie tun können →Allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung.

Transparenz

Wer das hier schreibt.

Mieterpuls gehört zur LVG SüdInvest GmbH — einem Unternehmen, das selbst Wohnungen kauft und vermietet. Das sagen wir hier oben und nicht im Kleingedruckten, weil Sie es wissen sollten, wenn Sie einen Text über Mietrecht lesen.

Genau deshalb steht hier nichts, was Mietern schadet, und nichts, was Vermieter schönredet. Wo die Rechtslage für Mieter spricht, steht das so. Wo eine Frist gegen Sie läuft, steht das auch.

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