Mieterhöhung prüfen
Schriftlich begründet, Kappungsgrenze beachtet, fünfzehn Monate seit der letzten Erhöhung — sonst ist sie angreifbar.
Eine Mieterhöhung wird nicht automatisch wirksam. Sie ist ein Verlangen, dem Sie zustimmen — oder eben nicht. Bevor Sie unterschreiben, lohnt der Blick auf drei Punkte.
Die Fristen
| Wartefrist seit letzter Erhöhung | 15 Monate |
| Kappungsgrenze | 20 % in 3 Jahren; in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt vielerorts 15 % |
| Ihre Überlegungsfrist | bis zum Ende des übernächsten Monats nach Zugang |
| Bei Nichtzustimmung | der Vermieter muss klagen — es passiert nichts automatisch |
Typische Fehler
- Die Erhöhung ist nicht begründet (kein Mietspiegel, keine Vergleichswohnungen, kein Gutachten).
- Die ortsübliche Vergleichsmiete wird überschritten.
- Modernisierungsumlage und Vergleichsmieten-Erhöhung werden vermischt.
- Die Wartefrist von fünfzehn Monaten ist nicht eingehalten.
Was Sie tun können
- 01Prüfen, ob das Schreiben eine Begründung enthält — ohne sie ist es unwirksam.
- 02Die geforderte Miete mit dem örtlichen Mietspiegel vergleichen.
- 03Kappungsgrenze über drei Jahre nachrechnen, nicht nur die aktuelle Erhöhung.
- 04Nicht vorschnell zustimmen: Die Überlegungsfrist gehört Ihnen.
Allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung. Fristen und Ansprüche hängen vom Einzelfall, vom Mietvertrag und vom Bundesland ab. Im Streitfall hilft ein Mieterverein oder eine Anwältin für Mietrecht.
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Quellen: GBl. 2025 Nr. 145 vom 19.12.2025 und GBl. 2025 Nr. 144 vom 19.12.2025, gültig bis 31. Dezember 2026.